Über uns

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Ihre Spenden nehmen wir gerne auf folgendem Konto entgegen und bedanken uns dafür sehr herzlich

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Was ist die Nürnberger Tafel?

Die Nürnberger Tafel wurde durch die Initiative der Fürther Tafel ins Leben gerufen und am 18.12.2002 gegründet. Sie ist Mitglied im Bundesverband DEUTSCHE TAFEL e.V.. Die Nürnberger Tafel befindet sich seit 2016 in Trägerschaft des BRK Nürnberg-Stadt. Die Helferinnen und Helfer der Nürnberger Tafel haben es sich zum Ziel gesetzt, gespendete Lebensmittel zu sammeln und an Bedürftige zu verteilen.

Wer unterstützt die Nürnberger Tafel?

Obst- und Gemüsehändler, Marktketten, Bäckereien, Lebensmittelhersteller, Unternehmen, Apotheker, Ärzte, Medien, Prominente, Privatpersonen und Menschen wie Sie!

Was sammelt die Nürnberger Tafel?

Lebensmittel, Obst, Gemüse, Wurst- u. Fleischwaren, Brot und Backwaren, Milchprodukte, Konserven, Fertiggerichte, Süßwaren, Säfte, Hygieneartikel und vieles mehr …


Die Tafel – Historie

Vor mehr als 30 Jahren entstand die TAFEL in den USA. Im Jahr 1993 wurde die erste Tafel in Deutschland gegründet.
Es war die Berliner Tafel, nach dem Vorbild der City Harvest in New York.
Zwischenzeitlich gibt es über 900 Tafeln in Deutschland.
Informationen über den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. und überregionale Tafeleinrichtungen finden Sie unter www.tafel.de.


Alle Tafeln haben sich neben ihrer Satzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet:

Unsere Grundsätze

Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.
Eine Ausnahme vom Grundsatz ist durch die jeweilige Tafel gegenüber dem/der Ländervertreter/Ländervertreterin (Landesvorsitzenden) schriftlich nachzuweisen und zu begründen.
Die Landesverbände/Ländervertreter überwachen die Einhaltung der Tafelgrundsätze.


Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter.


Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.


Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.


Grundsatz 5
Der Name „Tafel“ ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.


Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.


Grundsatz 7
Die Tafel-Grundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafeln e.v. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

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